Glossar für Versicherungsbegriffe
Willkommen in unserem umfassenden Glossar der Versicherungsbegriffe! Hier findest du prägnante Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen der Versicherungswelt – einfach und verständlich erklärt.
A
Abschlusskosten: Kosten, die bei Abschluss eines Versicherungsvertrags entstehen, z. B. für Beratung und Verwaltung.
Anwartschaftsversicherung: Eine Versicherung, die es ermöglicht, den Status in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu sichern, ohne regulär Beiträge zu zahlen.
Absicherung: Maßnahmen, die getroffen werden, um finanzielle Risiken im Schadensfall abzufedern.
Alterungsrückstellungen: Finanzielle Rücklagen, die von privaten Krankenversicherern gebildet werden, um steigende Gesundheitskosten im Alter auszugleichen.
Alternative Medizin: Heilmethoden und diagnostische Konzepte, die sich von der Schulmedizin unterscheiden und oft auf traditionellen oder naturheilkundlichen Ansätzen basieren.
Ambulante Pflege: Pflegeleistungen, die im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen erbracht werden, z. B. durch Pflegedienste oder Angehörige.
Anschlussheilbehandlung: Rehabilitationsmaßnahme, die direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließt, um die Genesung zu fördern.
Anthroposophische Arzneimittel: Medikamente, die auf den Prinzipien der anthroposophischen Medizin basieren und natürliche Substanzen verwenden.
Antigen-Schnelltest: Schnelltestverfahren zum Nachweis von Antigenen, z. B. zur Diagnose von Infektionskrankheiten wie COVID-19.
Anwartschaftsdeckungsverfahren: Verfahren in der PKV, bei dem Beiträge so kalkuliert werden, dass zukünftige Leistungsansprüche gedeckt sind.
Äquivalenzprinzip: Grundsatz in der PKV, wonach die Höhe der Beiträge dem individuellen Risiko und Leistungsumfang entspricht.
B
Beitrag: Regelmäßige Zahlungen an den Versicherer, um Versicherungsschutz zu erhalten.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Versicherung, die bei Verlust der Arbeitsfähigkeit durch Krankheit oder Unfall das Einkommen absichert.
Beitragsbemessungsgrenze: Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erhoben werden.
Bonität: Die Kreditwürdigkeit einer Person, die oft bei Vertragsabschlüssen geprüft wird.
Basistarif: Einheitlicher Tarif in der PKV mit Leistungen vergleichbar zur gesetzlichen Krankenversicherung, eingeführt für Personen ohne anderweitigen Versicherungsschutz.
Beihilfe: Finanzielle Unterstützung des Dienstherrn für Beamte und deren Angehörige bei Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten.
Beitragsanpassung: Änderung der Versicherungsbeiträge, z. B. aufgrund gestiegener Gesundheitskosten oder veränderter Sterblichkeitsraten.
Beitragsrückerstattung: Rückzahlung eines Teils der Beiträge an den Versicherten, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Beitragszuschlag: Zusätzlicher Beitrag, z. B. der gesetzliche Zuschlag von 10 % in der PKV zur Stabilisierung der Beiträge im Alter.
Bürgerversicherung: Diskutiertes Modell einer einheitlichen Krankenversicherung für alle Bürger, unabhängig von Einkommen oder Beruf.
C
Courtage: Provision, die ein Versicherungsmakler für die Vermittlung eines Vertrags erhält.
Cyberversicherung: Eine Versicherung, die Unternehmen und Privatpersonen vor Schäden durch Cyberangriffe schützt.
D
Deckung: Der Schutz, den eine Versicherungspolice bietet.
Direktversicherung: Eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der der Arbeitgeber direkt eine Versicherung für den Arbeitnehmer abschließt.
Dread-Disease-Versicherung: Versicherung, die bei Diagnose schwerer Krankheiten eine Einmalzahlung leistet.
E
Elementarschadenversicherung:
Versicherungsschutz gegen Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Erdbeben oder Sturm.
Erstversicherung:
Die erste Versicherung, die für einen bestimmten Schadensfall abgeschlossen wurde.
Ergänzungstarif:
Zusätzlicher Tarif in der PKV, der Leistungen abdeckt, die im Haupttarif nicht enthalten sind.
Erstattungsprinzip:
Verfahren in der PKV, bei dem der Versicherte die Rechnung zunächst selbst bezahlt und anschließend vom Versicherer erstattet bekommt.
F
Fälligkeitsdatum: Datum, an dem ein Versicherungsbeitrag oder eine Leistung fällig wird.
Fahrzeugversicherung: Versicherung für Schäden an oder durch ein Fahrzeug, oft als Kfz-Haftpflicht-, Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Freie Heilfürsorge: Kostenfreie medizinische Versorgung für bestimmte Berufsgruppen, z. B. Polizeibeamte, durch den Dienstherrn.
Frühere Erkrankungen: Krankheiten, die vor Abschluss einer Versicherung bestanden und bei der Risikoprüfung angegeben werden müssen.
G
Gesundheitsprüfung: Überprüfung des Gesundheitszustands, die bei einigen Versicherungen Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist.
Gebäudeversicherung: Schutz vor Schäden an Wohngebäuden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm.
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Rechtsgrundlage, nach der Ärzte ihre Leistungen in der Privatmedizin abrechnen.
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): Ähnlich der GOÄ, aber speziell für die zahnärztliche Abrechnung.
Gesundheitsfonds: Finanzierungsmechanismus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in den alle Beiträge eingezahlt und daraus verteilt werden.
Gesundheitsreform: Maßnahmenpakete, mit denen die Bundesregierung das Gesundheitssystem weiterentwickelt und anpasst.
Grundversicherung: Minimaler Versicherungsschutz, der grundlegende medizinische Leistungen abdeckt.
H
Hausarztmodell: Ein Modell in der GKV, bei dem sich Patienten verpflichten, zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen, bevor sie Fachärzte konsultieren.
Heilmittel: Maßnahmen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, die ärztlich verordnet werden können.
Heilpraktikerleistungen: Behandlungen durch Heilpraktiker, die von der PKV je nach Tarif übernommen werden können.
Hilfsmittel: Medizinische Geräte oder Gegenstände wie Brillen, Hörgeräte oder Rollstühle, die der Rehabilitation oder Therapie dienen.
I
J
K
Kalkulatorische Alterungsrückstellungen: Rückstellungen, die in der PKV gebildet werden, um steigende Gesundheitskosten im Alter abzufangen.
Kostenerstattung: Verfahren, bei dem der Versicherungsnehmer Arztrechnungen vorstreckt und anschließend vom Versicherer erstattet bekommt.
Kostendämpfungspauschale: Selbstbeteiligung bei der Beihilfe, die Beamte tragen müssen, um Kosten zu begrenzen.
Kuren: Präventive oder rehabilitative Maßnahmen, die zur Verbesserung der Gesundheit dienen. Die Übernahme durch die PKV erfolgt je nach Tarif.
L
Leistungsfreiheit: Zustand, in dem der Versicherungsnehmer keine Leistungen in Anspruch nimmt, was oft mit Beitragsrückerstattungen belohnt wird.
Leistungsausschluss: Ausschluss bestimmter Risiken oder Vorerkrankungen aus dem Versicherungsschutz.
Leistungszusage: Bestätigung des Versicherers, dass er eine bestimmte medizinische Leistung übernehmen wird.
M
Medizinische Notwendigkeit Voraussetzung für die Übernahme einer Leistung durch die Versicherung, wenn diese nach ärztlichem Ermessen erforderlich ist.
Moratorium Zeitlicher Verzicht auf Gesundheitsprüfungen bei bestimmten Versicherungsprodukten, meist verbunden mit Leistungsausschlüssen.
Monatsbeitrag Betrag, der monatlich für den Versicherungsschutz gezahlt wird.
N
Nachversicherung Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Naturheilverfahren Behandlungsmethoden, die auf natürlichen Heilkräften und Mitteln basieren, z. B. Homöopathie oder Akupunktur.
O
P
Pflegepflichtversicherung Gesetzlich vorgeschriebene Versicherung zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit.
Private Krankenversicherung (PKV) Versicherungsform, die auf dem Äquivalenzprinzip basiert und individuelle Gesundheitsrisiken absichert.
Prämienanpassung Anpassung der Versicherungsbeiträge an die gestiegenen Gesundheitskosten oder geänderten Risikofaktoren
Q
R
Reha-Maßnahmen Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation, um nach Krankheit oder Unfall die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.
Risikozuschlag Aufpreis, der bei erhöhtem gesundheitlichen Risiko erhoben wird.
Rückkehrrecht in die GKV Möglichkeit, von der PKV wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, unter bestimmten Bedingungen.
S
Stationäre Behandlung
Behandlung, die mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden ist.
Selbstbehalt
Betrag, den der Versicherte selbst zahlen muss, bevor die Versicherung greift.
T
Tarifwechselrecht
Recht, innerhalb eines Versicherungsunternehmens in einen anderen Tarif zu wechseln.
Teilkasko
Versicherungsschutz, der bestimmte Risiken abdeckt, z. B. Diebstahl oder Glasbruch.
U
Übertragungswert
Betrag, der bei einem Wechsel des Versicherers aus den Alterungsrückstellungen mitgenommen werden kann.
Unfallversicherung
Versicherung, die bei Unfällen finanzielle Unterstützung bietet.
V
Versicherungspflichtgrenze
Einkommensgrenze, ab der eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht möglich ist.
Versicherungsschein
Schriftliche Bestätigung des Versicherungsvertrags (auch Police genannt).
W
X
Y
Z
-
- Zahnstaffel
Regelung in der PKV, die eine schrittweise Erhöhung der Erstattungen für Zahnersatz in den ersten Jahren des Vertrags festlegen
- Zusatzversicherung Ergänzender Versicherungsschutz, z. B. für Zahnbehandlungen oder Auslandsaufenthalte.