Versicherungsschutz bei Naturgefahren: Ein Leitfaden
So sind Schäden durch Naturgefahren versichert: Ein umfassender Leitfaden
Überflutete Straßen, vollgelaufene Keller und weggespülte Autos – Unwetter haben im Süden und Westen Deutschlands chaotische Zustände hinterlassen. Besonders betroffen sind Regionen wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Versicherungen bei solchen Schäden zum Einsatz kommen und wie Sie sich bestmöglich absichern können.

Der Sommer bringt nicht nur Sonnenschein…
Neben Hitze und schönem Wetter bringt der Sommer auch schwere Unwetter mit sich. Starkregen kann lokale Überschwemmungen verursachen und bedeutende Schäden anrichten. Doch welche Versicherung greift wann?
Die verschiedenen Arten von Naturkatastrophen
Nicht jede Naturkatastrophe ist gleich, zumindest nicht aus Sicht der Versicherung. Ob ein Hochwasser oder ein Sturm Ihr Haus beschädigt, macht einen großen Unterschied bei der finanziellen Entschädigung. Es ist wichtig, die Unterschiede zu verstehen, um den passenden Versicherungsschutz zu wählen.
Standardversicherungen: Wohngebäude- und Hausratversicherungen
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung bietet grundlegenden Schutz gegen:
– Sturm: Ab Windstärke 8 (62 km/h) gelten Schäden an Dachziegeln, Fassaden oder Fensterscheiben als Sturmschäden.
– Hagel: Hagelkörner können das Dach durchschlagen; die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten.
– Blitzschlag: Schäden an der Elektroinstallation oder Feuerschäden durch Blitzeinschlag sind ebenfalls versichert.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt Schäden an Ihrem Eigentum durch:
– Sturm: Schäden an Möbeln und Einrichtungsgegenständen durch Sturmeinwirkungen.
– Hagel: Schäden an persönlichen Gegenständen durch Hagelkörner.
– Blitzschlag: Beschädigte Geräte, wie Fernseher, die durch Blitzeinschlag kaputtgehen, sind gedeckt.
Erweiterte Naturgefahren: Die Elementarschadenversicherung
Für umfassenden Schutz gegen zusätzliche Naturgefahren benötigen Sie eine **Elementarschadenversicherung**. Diese deckt:
Hochwasser und Starkregen
– Deckt Reparaturkosten im und am Gebäude, Trockenlegungskosten sowie gegebenenfalls Abriss und Wiederaufbau.
– Die Hausratversicherung mit erweitertem Naturgefahrenschutz ersetzt beschädigte Möbel und Haushaltsgegenstände.
Schneedruck
– Schäden am Gebäude, wenn das Dach unter der Schneelast zusammenbricht, sind versichert.
– Schäden an Inventar sind über den erweiterten Schutz der Hausratversicherung abgedeckt.
Erdrutsch und Erdsenkung
– Schäden durch Bewegungen der Erde, wie Risse in der Fassade oder der Einsturz des Gebäudes, sind abgedeckt.
– Das Inventar ist ebenfalls über den zusätzlichen Schutz der Hausratversicherung versichert.
Erdbeben
– Schäden durch Erdbeben werden durch die erweiterte Naturgefahrenversicherung abgedeckt.
– Beschädigtes Inventar wird über die erweiterte Hausratversicherung ersetzt.
Versicherungsschutz für Autofahrer
Bei der Kfz-Versicherung schützt die Teilkaskoversicherung vor Schäden durch:
– Sturm
– Hagel
– Blitz
– Überschwemmung
Eine Vollkaskoversicherung schließt diese Deckungen ebenfalls mit ein. Lawinen, Erdrutsch und Erdsenkung sind teilweise nur durch einen Extraschutz versichert.
Was tun nach einem Schaden?
1. Versicherer informieren: Melden Sie Schäden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung.
2. Schäden gering halten: Verhindern Sie weiteren Schaden, z.B. durch provisorisches Abdichten von Fenstern.
3. Risiken vermeiden: Ihre Sicherheit hat Vorrang, verzichten Sie auf riskante Rettungsaktionen.
4. Schaden dokumentieren und belegen: Fotografieren Sie den Schaden und bewahren Sie Kaufbelege auf, um diese der Versicherung vorzulegen.
Fazit
Die richtige Versicherung ist entscheidend, um sich vor den finanziellen Folgen von Naturgefahren zu schützen. Sowohl Eigentümer als auch Mieter sollten prüfen, ob ihr Versicherungsschutz auch erweiterte Naturgefahren einschließt. Nur so können Sie sich effektiv vor den finanziellen Folgen von Naturkatastrophen schützen.
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